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Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) verlangt von Unternehmern, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, die Bestellung eines oder mehrerer Gefahrgutbeauftragten.
Ausnahmen Sie empfangen nur Gefahrgüter oder transportieren nicht mehr als 50t Gefahrgüter netto für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben transportieren bzw. Sie sind nur der Auftraggeber des Absenders.
Trifft keine der oben genannten Befreiungen zu, muss mindestens ein Gefahrgut-beauftragter bestellt werden. Diese Aufgabe kann von einem Mitarbeiter des Unternehmens oder von einem externen Gefahrgutbeauftragten erledigt werden.
Diese Tätigkeit würden wir gerne für sie übernehmen.
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